Kammler+Partner
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Qualifizierte
Brandschutz­konzepte

Als Brandschutzplaner unterstützen wir unsere Kunden bei der Konzeption und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen. Von der Beratung über die Planung und Genehmigung bis hin zur brandschutz­technischen Bau- und Objektüberwachung, sowie den behördlichen Abnahmen steht Ihnen ein Erfahrener und kompetenter Partner zur Verfügung.

Wir erstellen individuelle Brandschutz­konzepte, die speziell auf das jeweilige Gebäude und die entsprechende Nutzung zugeschnitten ist.

Schwerpunkte

Wir erstellen Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für unterschiedlichste Projekte im Neubau und Bestand, z.B. Industriegebäude, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten.

Begutachtung, Bewertung und Beurteilung

Eine regelmäßige Kontrolle und Sicherstellung, dass Ihr Brandschutz­­konzept dem aktuellen Stand der Technik entspricht ist aus vielerlei Hinsicht wichtig. In diesem Zuge prüfen wir die Einhaltung der Vorschriften, sowie die Pläne der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen – sowohl bei bestehenden Anlagen als auch bei Neu- und Umbaumaßnahmen. So können neue, gesetzliche Brandschutz­bestimmungen oder veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden und die Brandschutzmaßnahmen aktualisiert werden.

Erstellung von Nachweisen, Definition von Schutzzielen

Wir stellen sicher, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz eingehalten werden. Wir identifizieren Gefahrenquellen und erstellen Vorschläge zu deren Beseitigung. Über alle Tätigkeiten führen wir Brandschutzprotokolle, Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresberichte. Wir haben hierbei immer die Machbarkeit im Blick, so dass unsere AuftraggeberInnen die wirtschaftlichste Lösung erzielen können.

Beratung von Bauherren, Betreibern und Investoren

Im Brandfall müssen sich alle Personen selbstständig aus einem Gebäude retten können. Dafür sorgen aufwendige Sicherheitskonzepte, die im besten Fall schon bei der Planung eines Gebäudes berücksichtigt werden. Je früher der Brandschutz in die Planungsphase eines Gebäudes einfließt, desto effektiver kann er beim architektonischen Entwurf umgesetzt und so aufwendige Nachrüstung oder Mehrkosten vermieden werden.

Baulicher, technischer und betrieb­licher Brand­schutz

Damit es in Ihren Räumen gar nicht erst zu Bränden kommt, sind die vorbeugenden Brand­schutz­maßnahmen enorm wichtig. Diese betreffen zuallererst die baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Einrichtungen, die dazu je nach Betriebsart vorhanden sein müssen. Mit ihnen soll die Brandprävention und -ausbreitung, sowie die frühzeitige Erkennung sichergestellt werden.

Abwicklung in Zusammenarbeit mit Behörden

Wir unterstützen AuftraggeberInnen bei Gesprächen mit den Brandschutz­behörden und Feuerwehren. Wir sprechen die „Sprache“ der Brand­schutz­behörden und können gemeinsam „auf Augenhöhe“ nach vertretbaren Lösungen suchen. Dies kommt besonders bei Mängeln in Bestands­gebäuden zum Tragen.

Erstellung von Flucht- und Rettung­splänen​

Im Falle eines Brandes kommt es auf schnelle Handlung und Organisation an, denn jede Sekunde ist im Ernstfall entscheidend. Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein wichtiges Mittel, um Personen dabei zu helfen, sich schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Mit jahrelanger Erfahrung erstellen wir für Sie normgerechte Flucht- und Rettungspläne entsprechend der DIN ISO 23601.

Unsere Leistungen

  • Beratung von BauherrInnen, BetreiberInnen und InvestorInnen zum Thema Brandschutz
  • Beratung feuer­gefährdeter Betriebe bezüglich Brandschutzeinrichtungen
  • Erstellung von Brandschutznachweisen in Neu-, Sonder- und Bestandsbauten
  • Begut­achtung, Bewertung und Beurteilung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Baulicher, technischer und betrieb­licher Brand­schutz
  • Abwicklung mit der Bauaufsichtsbehörde, Gewerbeaufsichtsbehörde und allen anderen Trägern öffentlicher Belange
  • Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen
  • Fachbauleitung, baubegleitende Überwachungsmaßnahmen und Vorbereitung der Abnahme 
  • Stichpunktartige Überprüfung ausgeführter Bauleistungen

Brand­schutz

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